Wir haben das kalte Wetter genutzt und neben unserer Tennishalle einen kleinen Eisplatz gebaut, welcher der Allgemeinheit bei passendem Wetter zur Verfügung steht. Natürlich werden
wir auch den ein oder anderen Club-Event "on ice" abhalten, alle Mitglieder werden hierzu immer rechtzeitig informiert!
Falls Ihr den Eisplatz gerne zu einer bestimmten Zeit mit einer Gruppe belegen wollt: schreibt uns kurz und wir finden einen Termin!
Kontakt
LEIDER IST ES ZU WARM, DAHER IST DER
EISPLATZ GESPERRT
§1 Betreiber und Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für die öffentliche Kunsteisfläche einschließlich aller Nebenflächen (Zugänge, Bande, Aufenthaltsbereiche), betrieben durch den
Tennisclub Rottach-Egern e.V.
Mit dem Betreten der Anlage kommt ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis zustande.
Mit der Nutzung erkennen alle Besucherinnen und Besucher diese Nutzungsordnung verbindlich an.
§2 Benutzung auf eigene Gefahr
1. Die Benutzung der Kunsteisfläche erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Das Eislaufen ist mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Gefahren verbunden (z. B. Stürze, Zusammenstöße).
3. Die Haftung des Betreibers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach
§ 823 ff. BGB.
4. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Verkehrssicherungspflichten.
§3 Kinder und Aufsichtspflicht
1. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Eisfläche nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person betreten.
2. Die Aufsichtspflicht verbleibt vollständig bei den Eltern oder sonstigen Aufsichtspersonen.
3. Der Betreiber übernimmt keine Beaufsichtigung von Kindern oder Jugendlichen.
§4 Sicherheitsbestimmungen
1. Die Eisfläche darf ausschließlich mit geeigneten Schlittschuhen betreten werden.
2. Das Betreten mit Straßenschuhen oder Schuhen mit beschädigten Kufen ist verboten.
3. Das Tragen eines Schutzhelms wird dringend empfohlen, für Kinder bis 14 Jahre ist es verpflichtend.
4. Rücksichtsloses oder gefährdendes Verhalten ist untersagt.
§5 Verbotene Nutzungen
Insbesondere untersagt sind:
· Eishockey, Eisstockschießen oder ähnliche Spiele
· Mitführen von Schlägern, Stöcken, Pucks oder sonstigen Gegenständen
· Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
· Beschädigung der Eisfläche, Bande oder Technik
· Betreten der Eisfläche außerhalb der freigegebenen Zeiten
§6 Hausrecht und Anweisungen
1. Der Betreiber sowie von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus.
2. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.
3. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung kann ein sofortiger Verweis von der Anlage erfolgen
§7 Sperrung und Betriebsunterbrechung
1. Der Betreiber ist berechtigt, die Eisfläche aus Sicherheits-, technischen oder organisatorischen Gründen kurzfristig zu sperren.
2. Aus einer Sperrung oder Betriebsunterbrechung ergibt sich kein Anspruch auf Schadensersatz.
§8 Haftung für Gegenstände
Für Kleidung, Schlittschuhe, Wertgegenstände oder sonstige mitgebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.
§9 Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung tritt am 19. Januar 2026 in Kraft.
Rottach-Egern, den 19. Januar 2026
Tennisclub Rottach-Egern e.V.
Der Vorstand